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BVerwG, 12.09.2013 - 1 B 4.13 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 11 Abs 1 AufenthG 2004, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Befristung der Sperrwirkung einer Ausweisung; Erfordernis der vorherigen Ausreise; Revisionszulassung
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit des Erfordernisses einer vorherigen Ausreise bei Festsetzung einer Sperrfrist gegenüber einem Asylberechtigten
- rewis.io
Befristung der Sperrwirkung einer Ausweisung; Erfordernis der vorherigen Ausreise; Revisionszulassung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 11 Abs. 1
Klärungsbedürftigkeit des Erfordernisses einer vorherigen Ausreise bei Festsetzung einer Sperrfrist gegenüber einem Asylberechtigten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 01.03.2012 - 11 K 3569/11
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.2012 - 11 S 739/12
- BVerwG, 12.09.2013 - 1 B 4.13
- BVerwG, 06.03.2014 - 1 C 5.13
Wird zitiert von ... (2)
- VG München, 09.01.2014 - M 12 K 13.3915
Ugandischer Staatsangehöriger; Befristung der Sperrwirkung der Ausweisung; …
Das BVerwG hat mit Beschluss vom 12. September 2013 gegen das vorgenannte Urteil des VGH BW die Revision zugelassen, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen bei Asylberechtigten bei Festsetzung der Sperrfrist nach § 11 Abs. 1 AufenthG vom Erfordernis der vorherigen Ausreise abgesehen werden kann (BVerwG v. 12.9.2013, 1 B 4/13, juris). - VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 C 13.1191
Nachträgliche Verkürzung einer bestandskräftig festgesetzten Sperrfrist "auf …
Letzteres gilt insbesondere hinsichtlich der Frage, unter welchen Voraussetzungen bei Asylberechtigten - oder anerkannten Flüchtlingen wie dem Kläger - bei der Festsetzung der Sperrfrist nach § 11 Abs. 1 AufenthG vom Erfordernis der vorherigen Ausreise abgesehen werden kann (zu einer wegen dieser Frage zugelassenen Revision vgl. BVerwG, B.v. 12.9.2013 - 1 B 4.13 - juris).